Die Finanzbuchhaltung ist bei der Steuerberatung in guten professionellen Händen. Die tägliche Grundaufzeichungen der Erlöse und Ausgaben erfolgt meist beim Händler selbst per Kasse ohne laufende Prüfung durch die Steuerberatung.
Hier sind neben der GoBD, die zahlreichen Kassengesetz die KassenSichV, die AO usw. zu beachten. Den Begriff TSE kennt zwischenzeitlich jeder, aber wer hat sich schon mit den Aufzeichnungspflichten gemäß DSFinV-K beschäftigt?
Werden die Vorschriften bei der Kasse nicht eingehalten, kann die Finanzverwaltung die Ergebnisse der Buchhaltung verwerfen. Verantwortlich ist immer, der Steuerpflichtige selbst. Selbst bei unbewussten Fehlern durch Dritte also auch durch den Kassenhersteller können in der Folge hohe Steuernachzahlungen an das Finanzamt entstehen.
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