Es gibt vermutlich keinen Kasse oder Warenwirtschaftsanbieter mehr, der nicht zumindest eine techn. Schnittstelle zur vorgeschriebenen TSE im Angebot hat.
Denn die Vorschrift zur zertifizierten TSE bei jeder Kasse ist hinlänglich bekannt. Übrigens ist auch der Betrieb einer Warenwirtschaft mit Kassenfunktion ohne TSE ist verboten. Bei einer erst nach Jahren erfolgten Betriebsprüfung drohen sonst Schätzungen, mit hohen Nachzahlungen und Strafen.
Doch Augen auf beim Vergleich: Die laufenden Kosten für TSE und DSFinV-K können Miete oder Kaufpreis eines Kassensystems im Laufe der Jahre deutlich übersteigen. Bei VELODATA ist TSE nebst DSFinV-K in vKasse lokal integriert und es sind keine zusätzlichen Gebühren für Drittanbieter zu leisten.
Bei VELODATA hat der Kunde und seine Steuerberatung bei Problemen mit der DSFinV-K einen Ansprechpartner und wird nicht an fremde Anbieter verwiesen.
Die DSFinV-K Daten für Kassennachschau, Betriebsprüfung oder Steuerberatung können Sie jederzeit per Mausklick kostenfrei selbst erzeugen und weiter geben.
Die Kosten für die InHaus TSE/DSFinV-K liegen bei VELODATA umgerechnet deutlich unter 6,- € im Monat.
Ob dazu das Gesamtsystem (TSE nebst DSFinV-K Datenspeicherung) den gesetzlichen Anforderungen entspricht, muss der Anwender selbst prüfen. Bei vKASSE von VELODATA können Anwender den vorgeschriebenen Datenexport vollumfänglich jederzeit per Mausklick durchführen.
VELODATA empfiehlt seinen Kunden und jedem Einzelhändler:
Geben Sie zur eigenen Sicherheit, wenn möglich, den Export jährlich Ihrer Steuerberatung zur Prüfung und Abgleich mit der Buchhaltung.
Tückisch: Ob und wann eine Prüfung durch die Finanzverwaltung erfolgt lässt sich kaum sagen. Meist vergehen einige Jahre bis zur BP oder Kassennachschau. Aber auch 15 und mehr Jahre sind nicht selten.
Folgend zur Info ein Ausschnitt eines Schreibens der Finanzverwaltung an einen Fahrradhändler
nach § 146b AO mit der Aufforderung zur fristgerechten Datenüberlassung.

Dazu seitens der Finanzverwaltung der Hinweis, welche Tabellen/Dateien der DSFinV-K-Export umfassen soll:
allocation_groups.csv busiesscases.csv
cash_per_ currency.csv cash pointclosing.csv
cashregister.csv datapayment.csv
itemamounts.csv lines.csv
lines_ vat .csv location.csv
pa.csv payment .csv
references.csv slaves.csv
subitems.csv transactions.csv
transactions tse.csv transactions vat.csv
tse.csv
Die Kassengesetzte sind Bundeseinheitlich, die Prüfungen sind Ländersache
Die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung der Kassengesetze nebst Strafen, möglichen Steuerschätzungen und Nachzahlungen treffen ausschließlich den Steuerpflichtigen und nicht den Kassenhändler, Kassenhersteller oder Softwarehersteller ! Die Steuerberatung ist nur dann mit in der Pflicht, wenn diese auch mit der Prüfung der Kassenführung sowie der Datenspeicherung gemäß DSFinV-K beauftragt wurde. (Nachweisproblem)
Kassenhersteller wie auch VELODATA dürfen gemäß dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) und aus versicherungstechnischen Gründen nicht in steuerlichen Fragen beraten.
Daher sind alle Hinweise nur Anregungen, mit Ihrer Steuerberatung zu besprechen und nicht verbindlich. Eine Haftung seitens der VELODATA GmbH ist daher ausgeschlossen.
Viele wichtige Infos finden Sie hier: Link zu den offiziellen FAQ des BMF
Alternativ suchen Sie im Netz mit den Stichworten: "BMF Kassengesetze"
Wir als VELODATA geben uns alle Mühe zur Sicherheit unsere Kunden den rechtlichen Rahmen einzuhalten.
Langjährige Praxiserfahrung:
Bereits Anfang 2016 als der Referentenentwurf zum Kassengesetz bekannt wurde, sah Dieter Koll (VELODATA) aus langjähriger Erfahrung in Buchhaltung bis zur Bilanzierung und zahlreichen Betriebsprüfungen als selbständiger Einzelhändler sofort die Problematik für Kunden und Programmierung. Über Kontakte zu Politikern konnte er sich direkt in Berlin im Bundesfinanzministerium zu Hintergründen und Planung informieren. Das Engagement mit zahlreichen Reisen nach Berlin und das Fachwissen mündete dann in der offiziellen Beteiligung der VELODATA GmbH beim Bundesministerium der Finanzen in Berlin am laufenden Verfahren zur jetzigen Kassengesetzgebung.
Auch beim DFKA (Deutscher Fachverband für Kassen & Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V). ist die VELODATA GmbH seit Jahren aktiv. Daraus resultiert nicht zuletzt auch aus Tischgesprächen bei Fachtagungen mit den Betriebsprüfern der Bundesländer viel Hintergrund- und Fachwissen, welches wir zum Nutzen unserer Kunden anwenden.
VELODATA hat sich für eine InHause-Lösung von DSFinV-K und TSE entschieden. Die Speicherpflichten gemäß DSFinV-K betreffen jeden einzelnen Artikel vom ersten Zugriff bis zum Abschluss. Es gibt im Fahrradhandel zahlreiche Vorgänge (gebrauchte Artikel, durchlaufende Posten, Teilzahlungen bei Verkaufsbelegen usw.) die bei normalen Kassen im Einzelhandel nicht vorkommen und daher auch nicht von jedem Anbieter unterstützt werden.
Wir haben auch in Absprache mit der jeweiligen Finanzverwaltung des Kunden bei Prüfungen die Ausgaben immer wieder angepasst und sind ziemlich sicher "es paßt".
Sonstige zahlreiche weitere Pflichten sind teilweise gesetzlich geregelt oder fallen auch unter die Rubrik "ordentliche Kassenführung". In unserem Supportbereich bei velodata.de (Suchbegriff BP) geben wir weitere Informationen zu Themen wie Kasse prüfen und zählen, Behandlung von Kassendifferenzen, Datenausgabe für die Kassennachschau, usw. sowie auch Vorschläge zur vorgeschriebenen Anwenderdokumentation.
vKASSE4 von VELODATA ersetzt bei richtiger Anwendung zur Sicherheit auch den zeitaufwendigen manuellen aber oft fehleranfälligen Kassenbericht.
Wir können und wollen Steuerberater und Steuerberaterinnen nicht ersetzten. Bei VELODATA hat der Kunde und seine Steuerberatung bei Fragen und Problemen mit der DSFinV-K einen informierten Ansprechpartner und wird nicht an fremde Anbieter verwiesen.
Einzige Ausnahme zur verpflichtung von DSFinV-K und TSE ist die offene Ladenkasse.
Das heißt alles per Hand - Kassenbon/Rechnung - laufende Aufzeichnungen handschriftlich ohne Hilfe des PC. Heute im Facheinzelhandel kaum noch denk- und machbar.
Und hat eine Warenwirtschaft eine Barkassenfunktion ist es nach Ansicht von Fachleuten egal ob diese genutzt wird oder nicht, die Kassengesetze (DSFinV-K, TSE usw.) sind zu erfüllen
Sonstiges/Begriffe:
- TSE Die gesetzliche Notwendigkeit der technischen Sicherheitseinrichtung ist zwischenzeitlich allseits bekannt. Kassen oder Software mit Kassenfunktion, die im Inland verkauft werden, müssen die Möglichkeit des Anschlusses einer TSE bieten. Nur in dem Punkt ist auch der im Inland tätige Lieferant/Hersteller in der gesetzlichen Pflicht. Der Steuerpflichtige selbst ist dann verpflichtet die TSE auch wirklich gesetzeskonform anzuschließen und in Betrieb zu nehmen. Die TSE speichert einige Vorgänge, muss aber vor allem die von der Kasse erzeugten gemäß DSFinV-K gespeicherten Daten fälschungssicher digital signieren. Auf dem Kassenbon selbst wird nur eine Art von Stempel (QR-Code oder Text) zur oberflächlichen schnellen Prüfung gedruckt.
- DSFinV-K Die gesetzlich vorgeschriebene durch die TSE abgesicherte detaillierte Datenspeicherung gemäß digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme muss erfolgen. Diese gespeicherten Daten können von der Finanzverwaltung jederzeit bei einen Kassennachschau oder auch nach mehreren Jahren im Rahmen einer Betriebsprüfung angefordert werden. Grundproblem, stimmt die Kassenführung als das der Buchhaltung vorgelagertes System nicht, dann kann die Steuerberatung bei der Buchführung ein noch so tollen Job machen, die Buchhaltung selbst ist dann nicht mehr beweiskräftig und kann vom Finanzamt verworfen werden. Beherrscht das Finanzamt die Prüfsoftware z.B. IDEA so können zum Beispiel in sekundenschnelle die monatlichen Kassenbestände der Buchhaltung mit der Kasse abgeglichen werden.
- E-Rechnung Diese erleichtert den Behörden die digitale Prüfung, hat aber im Prinzip nichts mir einer einfachen Kasse zu tun. Im Fachhandel werden jedoch sinnvoller Weise meist die Rechungen mit einer Warenwirtschaft nebst Kassenfunktion erstellt. Mit Übergangsfristen bis 2026/2027 wird die E-Rechnung für B2B-Geschäfte in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Solange der Verkauf ausschließlich Privatkunden betrifft erst mal kein Thema. Es wird jedoch kaum eine Werkstatt oder Händler geben, der ein Verkauf an gewerbliche Kunden ausschließen kann. VELODATA wird im Laufe des Jahres 2025 daher die E-Rechnung auch in vKASSE integrieren.
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Sonstiges Zahlreiche weitere Pflichten sind teilweise gesetzlich geregelt oder fallen auch unter die Rubrik ordentliche Kassenführung. In unserm Supportbereich bei velodata.de geben wir weitere Informationen zu Themen wie Kasse prüfen und zählen, Behandlung von Kassendifferenzen, Datenausgabe für die Kassennachschau, Vorschläge zur Anwenderdokumentation usw.