TSE's sind bereits seit Jahren an vKASSE4 im Einsatz.
Ab 1.1.2025 besten nun die seit 2016 angekündigte "Meldepflicht für elektronische Kassen".
Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird über das Programm „Mein ELSTER“ ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung gestellt.
Laut BMF Schreiben vom 28.06.2024 ist die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV ist bis zum 31. Juli 2025 zu erstatten.
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