Gutschrift statt Rechnung
Eine Rechnung wird von der leistungserbringenden Seite gestellt. Die Gutschrift hingegen erstellt der Empfänger der Lieferung oder Leistung. Einige Leasing-Gesellschaft wollen keine Rechnung vom Verkäufer sondern nur einseitig eine Gutschrift erstellen. Dieses Verfahren ist steuerlich nur möglich, falls beide Parteien dem einvernehmlich zustimmen.
Einfache Lösung, widersprechen Sie gegenüber dem Vertragspartner diesem Verfahren ausdrücklich. Bei starken Vertragspartnern kann das leider schwierig werden.
Vorsicht: Wird in Ihrem Hause eine Rechnung erstellt, wird die Mehrwertsteuer fällig und im Zweifel per DATEV auch automatisch abgeführt. Wird die Gutschrift dann richtigerweise gebucht, wird die Mehrwertsteuer zum zweiten Mal abgeführt.
Einstellbar im Kundenstamm v200
Siehe auch im Handbuch, suche Stichwort "Leasing"
Bitte besprechen Sie das zu Sicherheit mit Ihrer Steuerberater/in